Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist einer der drei Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagement und nach § 84 Abs.2 SGB IX für Arbeitgeber verpflichtend angestellten Arbeitnehmern anzubieten.

 

Ich übernehme sämtliche BEM-Arbeitgeber-Pflichtaufgaben, inklusive Fallmanagement und BEM-Dokumuntation, vorschriftsgemäß außerhalb der Personalakte(!). Sie als Arbeitgeber können sich auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren und sind arbeitsrechtlich BEM abgesichert.

 

Die BEM-Zielsetzung ist es, dem Arbeitnehmer betriebliche Unterstützung anzubieten und ihn in seinen Rehabilitationsfortschritt entsprechend dem "Hamburger Modell" zu unterstützen und:

 

a) in den Arbeitsprozess wieder zu integrieren,

b) den Arbeitsplatz zu erhalten und

c) erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

 

Hierzu stehen eine Vielzahl von interner und externer Maßnahmen zur Verfügung, wie z.B.:

 

a) Umgestaltung des Arbeitsplatzes,

b) Modifizierung der Aufgabe,

c) Vorrübergehende Teilzeit,

d) Qualifizierungsmaßnahmen,

e) Stationäre Rehabilitation,

f) Ambulante Rehabiltation,

g) Stufenweise Wiedereingliederung.

 

Wichtig ist es festzustellen, daß dem betroffenen Arbeitnehmer keine finanziellen oder versicherungsrechtlichen Nachteile entstehen können. Er erhält während des BEM-Verfahren fortgesetzt Krankengeld und ist jederzeit "Herr des Verfahrens".

 

Der betroffene Arbeitnehmer ist immer Entscheider für sein BEM-Verfahren!!!

 

Arbeitgeber-Vorteile (BEM):

Die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten wird gefördert, Fehlzeiten verringert und damit Personalkosten gesenkt. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das BEM ein wichtiges Instrument, um das krankheitsbedingte Ausscheiden von Beschäftigten zu verhindern. BEM-Angebote sind von Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend anzubieten.

 

Arbeitnehmer-Vorteile (BEM):

Für die Arbeitnehmer selbst ist BEM ein Angebot, das vor Arbeitslosigkeit / Frühverrentung schützen kann. Beim BEM wird oftmals im Laufe des Verfahrens eine angemessene Beschäftigungsmöglichkeit entdeckt und Hilfen ausfindig gemacht, mit denen die Arbeitsunfähigkeit überwunden und damit die (Weiter-) Beschäftigung gesichert werden kann.

 

 

 

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Praxis

Ralf Jupke

Hauptstrasse 41

18258 Wiendorf bei Rostock

 

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