ONLINE-BESCHWERDE-FORMULAR für MItarbeiter von Partnerunternehmen
Bei der Meldung einer Beschwerde (z.B. bei Mobbing, Belästigung u.ä.) per Email nennen Sie mir bitte die Partnervertragsnummer Ihres Arbeitgebers und die Rückrufnummer sowie eine Uhrzeit zu der ich Sie telefonisch bestmöglich erreichen kann - oder verwenden Sie bitte nachstehendes BESCHWERDE-Formular. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.
Das Behandlungshonorar für psychotherapeutische Einzelsitzungen wird in Anlehnung an die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) berechnet.
Im Normalfall findet der 2,3-fache Satz Anwendung. Das Honorar für Psychotherapie/Einzelgespräch je 50 Minuten nach GOP-Ziffer 870 beträgt derzeit 100,55 Euro. Die Dauer einer Einzelsitzung beträgt in der Regel zwischen 50 und 100 Minuten – je nach ihren individuellen Bedürfnissen. Einmalig wird für die Erhebung der biographischen Anamnese nach GOP-Ziffer 860 ein Honorar in Höhe von 123,34 Euro in Rechnung gestellt.
Das Honorar für telefonische sowie elektronische Beratung (z.B. Videosprechstunde) wird pro angefangenen 10 Minuten mit 20,11 Euro berechnet. Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. Beratungsleistungen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Weitere Leistungen wie konsiliarische Erörterung wie z.B. mit anderen behandelnden Ärzten, fallbeteiligten Dritten, Bescheinigungen, Schreibgebühr, Fahr- und Reisekosten und Anfahrtszeiten o.ä. können im Einzelfall nach Bedarf hinzukommen.
Meine regulären Praxiszeiten sind montags bis mittwochs von 9 bis 17 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten wird an Wochentagen der 3,0-fache Satz, an den Wochenenden und Feiertagen wird der 3,5-fache Satz erhoben.
Bei außergewöhnlichem Aufwand (Einsatz außerhalb der Praxis, ungewöhnliche Schwere der Symptomatik, betriebswirtschaftliche, arbeitspsychologische oder psychotherapeutische Unternehmensberatung u.w. kommt der 3,5-fache Satz zur Anwendung. Dieser beträgt derzeit 153,01 Euro (ggf. zzgl. Umsatzsteuer).
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 48 Stunden vorher, gerne per Email oder auch telefonisch. Bei kurzfristigeren Absagen wird ein Ausfallhonorar pro reservierte, ausgefallene Zeitstunde in Höhe von 100 Euro berechnet. Wird die Sitzung nicht abgesagt, erlaube ich mir das vollständige Honorar für die vereinbarte Zeit zu berechnen.
Honorare für betriebswirtschaftliches Coaching und arbeitspsychologische Beratung in einem größeren Kontext (z.B. Unternehmenskontext, betriebliche Gesundheitspakete) werden nach einem Erstgespräch individuell vereinbart. Bitte sprechen Sie mich an!
Fallen größere Reisezeiten an, berechne ich diese wie folgt: 75% meines Stundensatzes.
Reisekosten werden wie folgt berechnet:
Klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrer privaten Krankenkasse oder Ihrer Versicherung die Bedingungen für eine Therapie und die Kostenübernahme. Psychotherapie ist steuerlich absetzbar. Betriebliches Coaching und Beratungsmaßnahmen für Unternehmen sind steuerlich absetzbar.